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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Optimierung der Konzernsteuerquote durch einen Intercompany Leveraged Buy Out?

    von StB Marc Oppermann, Düsseldorf

    | Für international tätige Konzerne spielt die Optimierung der Konzernsteuerquote eine wichtige Rolle, um im Vergleich zu Konkurrenzunternehmen langfristig keine Nachteile zu erleiden. So kann z. B. der Konzern mit der besten Effective Tax Rate (ETR) im Rahmen eines Bieterverfahrens ‒ bei sonst gleichen Rahmenbedingungen ‒ den höchsten Kaufpreis aufgrund der besten Nachsteuerrendite zahlen. Vor diesem Hintergrund eines „Peer Pressures“ soll nachfolgend untersucht werden, ob durch einen Intercompany Leveraged Buy Out ‒ bei welchem fast ausschließlich Fremdkapital als „Lever“ (= Hebel) eingesetzt wird ‒ eine Absenkung der Konzernsteuerquote auch in bestehenden Strukturen erreicht werden kann. |

    1. Musterfall

     

     

    Die US-amerikanische Unternehmensgruppe verfügt über eine operative Gesellschaft in Deutschland, die über eine niederländische Zwischenholding gehalten wird. Die OpCo GmbH erzielt seit Jahren hohe Gewinne von rund 10 Mio. EUR in Deutschland, die einer Ertragsteuerbelastung von knapp 30 % und damit 3 Mio. EUR unterliegen. Da Deutschland über keine steuerlichen Unterkapitalisierungsvorschriften verfügt, wurde Anfang 2018 durch den Inhouse Tax Manager zunächst eine neue deutsche Holding GmbH mit einem Stammkapital von 25 TEUR in bar gegründet, die anschließend die OpCo GmbH zum Verkehrswert von der EU-Holding zum 1.6.18 erwarb. Auf die Einlegung eines Rumpfwirtschaftsjahres der OpCo GmbH wurde verzichtet. Daher wurde erst für das nächste Kalenderjahr 2019 eine ertragsteuerliche Organschaft ab dem 1.1.19 in Deutschland begründet.

     

    Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte ausschließlich (d. h. zu 100 %) durch die Aufnahme eines Intercompany-Darlehens von einer Schwester-Finanzierungsgesellschaft in Zypern, bei welcher der Zinsertrag begünstigt mit lediglich 12,5 % besteuert wird. Durch die Umstrukturierung fallen auf Ebene der HoldCo GmbH Zinsen für den Beteiligungserwerb i. H. v. 11 Mio. EUR jährlich an, welche als Betriebsausgaben grundsätzlich die Ertragsteuern für den Organkreis mindern sollten; schließlich sollten diese Zinsen gegen das operative Ergebnis der OpCo GmbH als Organgesellschaft verrechnet werden können.