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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Arbeitnehmerentsendung

    Möglichkeiten des Auslandstätigkeitserlasses konsequent ausnutzen

    | Wenngleich das Netz der Staaten, mit denen dieBundesrepublik Deutschland DBA abgeschlossen hat, beständig engerwird, kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer in einenNicht-DBA-Staat entsandt wird. In diesen Fällen ist derAuslandstätigkeitserlass ATE zu beachten, der bestimmteArbeitnehmereinkünfte unter Einbeziehung in denProgressionsvorbehalt von der deutschen Besteuerung freistellt. MitHilfe dieser Steuerbefreiung lassen sich für den ArbeitgeberLohnkosten einsparen, da der Arbeitnehmer insoweit keinezusätzlichen Auslandszulagen erwarten wird. In der folgendenDarstellung werden die steuerlichen Auswirkungen, die sich beiAnwendung des Auslandstätigkeitserlasses ergeben und die fürden Arbeitgeber zu beachtenden Verfahrensvorschriften aufgezeigt. |