23.02.2010 | Auslandsinvestition in Immobilien
Immobilieninvestitionen in Südkorea
von Birgit Gramsch und Helge Dammann, PricewaterhouseCoopers Berlin
Südkorea ist den meisten als einer der vier ostasiatischen Tigerstaaten ein Begriff. Aufgrund der beeindruckenden wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren wurde aus dem einstigen Schwellenland ein für ausländische Investoren sehr attraktiver Investitionsstandort. Freierer Handel, flexiblere Kapitalmärkte und nicht zuletzt Steuersenkungen haben dazu beigetragen. Südkorea steht daher nicht grundlos im Fokus deutscher Immobilieninvestoren. Worauf Investoren dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das südkoreanische Steuersystem ist geprägt von einem Nebeneinander von nationalen Steuern (z.B. Körperschaftsteuer) und lokalen Steuern (z.B. Registrierungs- und Erwerbssteuern). Als oberste Finanzbehörde übernimmt der „National Tax Service“ (www.nts.go.kr/eng/) die Verwaltung und Überwachung der Besteuerung.
2. Investitionsmöglichkeiten
Deutschen Anlegern stehen zahlreiche Investitionsalternativen zur Verfügung. Zum einen können sie direkt aus Deutschland investieren. Zum anderen ist eine Anlage über eine südkoreanische Kapitalgesellschaft oder über ein Immobiliensondervermögen möglich. Direktinvestitionen deutscher Anleger in südkoreanisches Grundvermögen sind in der Praxis allerdings selten. Indirekte Investitionen dominieren den koreanischen Immobilienmarkt und erfolgen vorrangig über zwei Strukturen - die seit langem etablierte ABS-SPC („Asset Backed Securities - Special Purpose Company“) sowie den neu eingeführten RETF („Real Estate Trust Fund“).
2.1 Die Asset Backed Securities - Special Purpose Company
Die ABS-SPC basiert auf einer südkoreanischen Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftszweck auf den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien beschränkt ist. Die Ausgabe und Rücknahme von Asset Backed Securities (forderungsbesicherte Wertpapiere) und eine kurzfristige Kreditaufnahme zur Einlösung der Wertpapiere ist zulässig. Bei Errichtung der ABS-SPC ist eine „Capital Registration Tax“ von 0,48 % des Nennkapitals zu zahlen. Hat die Gesellschaft ihren Sitz in Seoul, verdreifacht sich dieser Steuersatz auf 1,44 %. Die notwendige Genehmigung und Registrierung erfolgt durch die südkoreanische Finanzaufsichtsbehörde („Financial Supervisory Services“).
2.2 Der Real Estate Trust Fund
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