01.06.2006 | Auslandsinvestition
Quellensteuerentlastung in Österreich
Das österreichische Steuerrecht enthält eine größere Zahl von Steuertatbeständen, bei denen eine Steuererhebung an der Quelle vorgesehen ist. Erst im Jahr 2005 wurde durch das österreichische EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) – in Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie – ein weiterer, mit einer Steuererhebung an der Quelle verbundener Steuertatbestand eingeführt. Das österreichische System der Quellensteuerentlastung ist vielschichtig und auf mehrere Vorschriften verstreut. Dadurch ist die Materie unübersichtlich. Der folgende Beitrag stellt die verschiedenen Möglichkeiten zur Quellensteuerentlastung im Zusammenhang dar.
1. Quellensteuertatbestände im öEStG
Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen und Körperschaften können nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuergesetzes (öEStG) folgenden Quellensteuern unterliegen:
1.1 Lohnsteuer
Der Lohnsteuer unterliegen nur natürliche Personen, und zwar monatlich nach Maßgabe des hochgerechneten Jahreseinkommens und in besonderen Fällen mit einem pauschalen Steuersatz von 20 v.H. Voraussetzung ist, dass die nichtselbstständige Arbeit in Österreich oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist oder Einkünfte aus österreichischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden (§ 47 ff., § 70 öEStG).
1.2 Kapitalertragsteuer
Bei österreichischen Kapitalerträgen i.S. des § 93 öEStG fällt eine Kapitalertragsteuer (öKESt) von 25 v.H. an, sofern es sich um folgende Kapitalerträge handelt:
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