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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Der Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern

    | Der hohe Grad der Mobilität von Künstlern und Sportlern verbunden mit vergleichsweise hohen Einnahmen haben den Gesetzgeber seit Jahrzehnten ein besonderes Augenmerk auf im Ausland ansässige Steuerpflichtige richten lassen, die im Inland Einkünfte erzielen. Da eine Veranlagung bei teilweise nur tageweiser Inlandstätigkeit nicht praktikabel ist, wird über § 50a Abs. 4 EStG regelmäßig der inländische Veranstalter verpflichtet - ähnlich dem Lohnsteuerabzug - eine Steuer von der Vergütung einzubehalten. Der folgende Aufsatz stellt Pflichten und Risiken des inländischen Vertragspartners, aber auch Möglichkeiten der Steuerersparnis für den Steuerpflichtigen dar. |