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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Besteuerungsrecht

    Die Ansässigkeit natürlicher Personen am Beispiel des DBA-Schweiz

    | Immer wieder kommt es in der Praxis zu Problemen, wenn eine natürliche Person im Ausland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, sich aber gleichzeitig längere Zeit im Inland aufhält und dort beruflich tätig ist. Das Chaos ist perfekt, wenn dann noch Einkünfte aus Drittstaaten ins Spiel kommen. In diesen Fällen muss zunächst geklärt werden, in welchem Staat die Person steuerlich ansässig ist. Denn danach entscheidet sich, welches DBA anwendbar ist und welchem Vertragsstaat jeweils das Besteuerungsrecht zusteht. In diesem Beitrag wird am Beispiel Schweiz erläutert, wie sich die steuerliche Ansässigkeit natürlicher Personen nach dem DBA zwischen Deutschland und der Schweiz ermittelt und welche Besonderheiten in Doppelwohnsitzfällen (so genannte „tie-breaker-rule“) zu beachten sind. |