Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · BMF

    Neue Ländergruppeneinteilung ab dem 1.1.12

    | Das BMF hat mit einem aktuellen Schreiben zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse eine geänderte, ab 1.1.12 geltende Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben (BMF 4.10.11, IV C 4 - S 2285/07/0005 :005, Abruf-Nr. 113539). |

     

    Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, können die ansonsten geltenden Freibeträge, Pauschbeträge oder Höchstbeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des jeweiligen Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Daher wird vom BMF regelmäßig eine Ländergruppeneinteilung vorgenommen. Dort werden die einzelnen Länder entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingestuft.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Ländergruppeneinteilung hat für folgende Bereiche eine steuerliche Auswirkung: Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 3 EStG, Betreuungsfreibetrag, Kinderfreibetrag und Höhe des Ausbildungsfreibetrags für Kinder im Ausland sowie Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland. Je nach Ländergruppe sind die Beträge in voller Höhe, zu 75 %, 50 % oder 25 % anzusetzen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 283 | ID 29968140