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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Arbeitgeberhaftung bei Nichtvorlage der Bescheinigung des Betriebsstätten-FA

    | Führt der Arbeitgeber entgegen § 39c Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 39d Abs. 3 S. 4 EStG den Lohnsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der Bescheinigung nach § 39d Abs. 1 S. 3 EStG nicht nach der Steuerklasse VI, sondern nach der Steuerklasse I durch, dann kann der Arbeitgeber auch nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Bescheinigung nach § 39d Abs. 1 S. 3 EStG gilt, grundsätzlich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG in Haftung genommen werden (BFH 12.1.01, VI R 102/98, BFH/NV 01, 963). |