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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Auslegung des Künstlerbegriffs in den DBA mit Österreich und Niederlande

    | Der BFH hat zur abkommensrechtlichen Auslegung desKünstlerbegriffs in einzelnen DBA Stellung genommen. Danach sindbei so genannten werkschaffenden Künstlern wie beispielsweiseBühnenbildnern und Regisseuren, die ihren Wohnsitz im Inland habenund in Österreich und den Niederlanden tätig werden, die Art.8 Abs. 2 S. 2 DBA-Österreich und Art. 9 Abs. 2 S. 2DBA-Niederlande nicht anzuwenden. Das Besteuerungsrecht steht insolchen Fällen demnach dem Wohnsitzstaat Deutschland zu, wenn derSteuerpflichtige seine Tätigkeiten im Ausland nicht unterBenutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügungstehenden ständigen Einrichtung ausgeübt hat BFH 18.7.01, IR 26/01, DB 01, 2028 Ls. |