01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Behandlung der Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubs- und Krankheitstage
| Die Einkünfte eines im Inland wohnenden und bei einem luxemburgischen Arbeitgeber angestellten Berufskraftfahrers sind in Deutschland insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als die Arbeit in Luxemburg ausgeübt worden ist (Art. 20 Abs. 2 S. 1, 10 Abs. 1 DBA-Luxemburg). Der BFH hat aber Zweifel geäußert, ob die auf Urlaubs- und Krankheitstage entfallenden Einkünfte des Berufskraftfahrers dennoch in vollem Umfang der deutschen Besteuerung unterliegen und insoweit der entgegengesetzten Meinung des BMF (13.3.02, BStBl I 02,485) widersprochen (BFH 17.10.03, I B 98, S 9/03, BFH/NV 04, 161). |
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