01.09.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH lässt Werbungskostenabzug auch bei Fremdsprachen-Grundkurs im Inland zu!
| Ob zwischen dem Erwerb vonFremdsprachenkenntnissen und der beruflichen Tätigkeit desSteuerpflichtigen ein konkreter Zusammenhang besteht, ist auf Grundeiner Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfallsfestzustellen. Aufwendungen für einen Sprachkurs könneninsbesondere dann beruflich veranlasst sein, wenn bereits dienächste Stufe des beruflichen Fortkommens des SteuerpflichtigenFremdsprachenkenntnisse erfordert. Auch wenn der Sprachkurs nurGrundkenntnisse vermittelt, die vom Steuerpflichtigen angestrebteberufliche Tätigkeit hier: Leiter der Logistik jedochqualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert, können dieAufwendungen Werbungskosten sein BFH 10.4.02, VI R 46/01, DB 02,1418. Abruf-Nr. 020757 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig