01.09.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH schafft Klarheit bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
| Bereits im letzten Jahr hatte der EuGH im Fall "Gerritse" (12.6.03, PIStB 03, 200) zur Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des Abgeltungssteuersatzes von 25 v.H. gemäß § 50a EStG Stellung genommen. Er hatte klargestellt, dass sich die Abzugspflicht grundsätzlich auf die Nettovergütungen und gerade nicht auf die Bruttovergütungen bezieht. Der BFH ist dieser Auffassung nunmehr gefolgt. Dies soll auch dann gelten, wenn der Vergütungsgläubiger keine natürliche Person, sondern eine beschränkt steuerpflichtige juristische Person ist. Auch hinsichtlich der Abzugsverpflichtung des Vergütungsschuldners und der Aufteilung der Einkünfte schafft das BFH-Urteil mehr Klarheit bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (BFH 28.1.04, I R 73/02, Abruf-Nr. 041131). |
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