01.11.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH zieht Vereinbarkeit des Quellensteuerabzugs mit Gemeinschaftsrecht erneut in Zweifel
| Der BFH hat erneut Zweifel geäußert, die die Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens mit der Dienstleistungsfreiheit betreffen. Der BFH stellt in Frage, ob die Regelungen in §§ 50a Abs. 4 u. 5, 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden dürfen, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedsstaates oder eine diesem gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH 16.6.04, I B 44/04, Abruf-Nr. 042019). |
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