01.06.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
BFH zum Betriebsstättenbegriff in DBA
| Der BFH hat dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen nach dem DBA zwischen Deutschland und dem ehemaligen Jugos-lawien eine Betriebsstätte zu bejahen ist. Da der Wortlaut des DBA insoweit dem OECD-MA entspricht, ist die Entscheidung auch auf andere Fälle übertragbar (BFH 23.7.03, I R 62/02, Abruf-Nr. 041359). |
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