01.01.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Doppelbesteuerung von Grenzgängern mit gelegentlichem Bereitschaftsdienst
| Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland und Arbeitsort in der Schweiz, der an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt, unterliegt dennoch als Grenzgänger gemäß Art. 15a DBA-Schweiz der deutschen Besteuerung, wenn die Nichtrückkehr auf die Wahrnehmung eines gelegentlichen Nachtbereitschaftsdienstes zurückzuführen ist (BFH 16.5.01, I R 100/00). (Abruf-Nr. 011074) |
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