01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Erfreuliche BFH-Rechtsprechung zu Auslandsreisekosten als Werbungskosten
| Für eine (Auslands-)Reise kann ein hinreichend konkreter beruflicher Anlass auch dann vorliegen, wenn es sich zwar um die Teilnahme an einer Gruppenreise handelt, die Organisation und Durchführung einer solchen Reise jedoch Dienstaufgabe des damit betrauten Arbeitnehmers ist (BFH 27.8.02, VI R 22/01, Abruf-Nr. 021868). |
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