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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    FA muss zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer auf Einkommensteuer anrechnen

    | Wird nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht von den im Ausland bezogenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, so ist auch diese Lohnsteuer auf die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (BFH 23.5.00, VII R 3/00). (Abruf-Nr. 001174) |