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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG

    | Mit seiner Entscheidung vom 29.11.00 hat der BFH die Möglichkeiten der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG eingeschränkt. Insbesondere inländische Konzernobergesellschaften, die ein wirtschaftliches Tätigwerden einer unterfinanzierten ausländischen Tochtergesellschaft durch die Abgabe einer Garantieerklärung erst ermöglichen, brauchen danach - zumindest bis zum Veranlagungszeitraum 1991 - nicht mehr mit einer steuerlichen Hinzurechnung zu rechnen. Wegen der ab 1.1.92 anzuwendenden Regelung des § 1 Abs. 4 AStG hat das Urteil allerdings jetzt nur noch für Privatpersonen Bedeutung (BFH 29.11.00, I R 85/99). (Abruf-Nr. 010551) |