01.08.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG
| Mit seiner Entscheidung vom 29.11.00 hat der BFH die Möglichkeiten der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG eingeschränkt. Insbesondere inländische Konzernobergesellschaften, die ein wirtschaftliches Tätigwerden einer unterfinanzierten ausländischen Tochtergesellschaft durch die Abgabe einer Garantieerklärung erst ermöglichen, brauchen danach - zumindest bis zum Veranlagungszeitraum 1991 - nicht mehr mit einer steuerlichen Hinzurechnung zu rechnen. Wegen der ab 1.1.92 anzuwendenden Regelung des § 1 Abs. 4 AStG hat das Urteil allerdings jetzt nur noch für Privatpersonen Bedeutung (BFH 29.11.00, I R 85/99). (Abruf-Nr. 010551) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig