01.10.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Hinzurechnungsbesteuerung nach § 1 AStG ist europarechtlich bedenklich
| Wieder Hoffnung dürfen sich solche Steuerpflichtige machen, bei denen eine Hinzurechnung zum Gewinn nach § 1 AStG durchgeführt wird. In einem Aussetzungsverfahren sah das FG Münster es zwar als nicht ernstlich zweifelhaft an, dass eine wegen verbilligten Warenlieferungen an verbundene Unternehmen im Ausland durchzuführende Gewinnkorrektur entsprechend § 1 AStG den europarechtlichen Vorgaben genügt (FG Münster 31.8.00, EFG 00, 1389). Der BFH hat aber nun gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen § 1 AStG und dessen Vereinbarkeit mit den Diskriminierungsverboten in Art. 52 ff. und Art. 73b ff. EGV geäußert (BFH, Beschluss 21.6.01, I B 141/00, DStR 01, 1290). (Abruf-Nr. 011205) |
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