01.06.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
In Österreich ansässige deutsche Sportler: Keine Steuer bei Veranstaltung im Inland!
| Ein in Österreich ansässiger selbstständiger deutscher Berufssportler muss Einkünfte aus der Teilnahme an Sportveranstaltungen nur dann in Deutschland versteuern, wenn er im Inland eine Betriebsstätte unterhält und die Einkünfte dieser Betriebsstätte auch zuzuordnen sind. Das BFH-Urteil klärt Zweifelsfragen bei der Besteuerung selbstständiger Einkünfte in Art. 8 DBA-Österreich auf und ist trotz einiger Rechtsänderungen über den Einzelfall hinaus sehr bedeutsam (BFH 11.10.00, I R 51/99). (Abruf-Nr. 010258) |
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