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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Neues zur Besteuerung ausländischer Künstler bei Auftritten im Inland

    | Der BFH hat in einem wichtigen Urteil zur Abzugsbesteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern Stellung genommen und insbesondere geklärt, wie bei der Ermittlung der Bruttobeträge die übernommenen Reisekosten sowie die geschuldete Umsatzsteuer zu behandeln sind. Da es im Streitfall um einen US-Musiker ging, hat der BFH klargestellt, dass die EuGH-Rechtsprechung zur steuerlichen Diskriminierung ausländischer Künstler bei der Abzugsbesteuerung (EuGH 12.6.03, Rs. "Gerritse", PIStB 03, 200) nicht ohne Weiteres auf Nicht-EU-Bürger angewendet werden kann. Auch zum Freistellungsverfahren nach § 50d EStG liefert die Entscheidung wichtige Praxishilfen (BFH 19.11.03, I R 22/02, BFH/NV 04, 859, Abruf-Nr. 041178). |