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  • 01.08.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Rückwirkendes DBA: Antragsveranlagung auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist?

    | Die im Zustimmungsgesetz zu einem DBA (hier: Vereinigte Arabische Emirate) eröffnete Möglichkeit, Steuerfestsetzungen für den Zeitraum der Rückwirkung des Abkommens auch nach Ablauf der Festsetzungsfrist (hier: 1996) innerhalb von vier Jahren nachzuholen, gilt entsprechend für die Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG 1992 (BFH 13.11.02, I R 74/01, BFH/NV 03, 679). |