01.12.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
„Scheinrenditen“ sind steuerpflichtig
| In einer für durch betrügerische Anlageberater geschädigte Steuerpflichtige sehr harten Entscheidung hat der BFH auch solche „Scheinrenditen“ in die Besteuerung einbezogen, die der Steuerpflichtige nicht ausbezahlt erhalten hat. Das BFH-Urteil enthält dabei grundsätzliche Ausführungen über die Frage, wann Zinsen zugeflossen sind und damit der Besteuerung unterliegen (BFH 10.7.01, VIII R 35/00). (Abruf-Nr. 011003) |
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