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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    | Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger von seinem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten aus dem Ausland erhält, sind nicht steuerbar. Da der Unterhaltsschuldner seine Leistungen im Inland nicht steuerlich geltend machen könne, gebiete auch das Leistungsfähigkeitsprinzip keine korrespondierende Erfassung der Bezüge beim Empfänger (BFH 31.3.04, X R 18/03, DB 04, 1538, Abruf-Nr. 041635). |