01.10.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage
| Die Einkünfte eines im Inland wohnenden Berufskraftfahrers mit luxemburgischem Arbeitgeber sind in Deutschland insoweit von der Besteuerung auszunehmen, als die Arbeit tatsächlich in Luxemburg ausgeübt worden ist. Dabei sind die auf Urlaubstage und arbeitsfreie Tage (Wochenenden, Feiertage) entfallenden Einkünfte des Berufskraftfahrers nicht in vollem Umfang, sondern lediglich anteilig der deutschen Besteuerung zu unterwerfen und im Übrigen von dieser freizustellen (BFH 31.3.04, I R 88/03, Abruf-Nr. 042018). |
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