01.09.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Steuerpflicht von Arbeitgeberleistungen an ausländischen Sozialversicherungsträger
| Arbeitgeberanteile, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen französischen Arbeitnehmer an eine französische Sozialversicherung entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG von der Steuer befreit ist, wenn die Abführung auf vertraglicher Grundlage erfolgt (BFH 18.5.04, VI R 11/01, Abruf-Nr. 041694). |
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