01.12.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige abzugsfähig?
| Unterhaltszahlungen an im Ausland lebendeAngehörige sind nur insoweit als außergewöhnlicheBelastung abzugsfähig, als der Steuerpflichtige nach denVorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Dies gilt auchdann, wenn nach internationalem Privatrecht anzuwendendesausländisches Recht eine weitergehende Unterhaltspflicht desSteuerpflichtigen begründet. Diese Einschränkung derAbzugsfähigkeit verstößt weder gegen denGleichheitsgrundsatz noch gegen Europarecht BFH 4.7.02, III R 8/01.Abruf-Nr. 021372 |
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