01.12.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Veräußerung einer Auslandsbeteiligung: Gilt § 8b Abs. 2 KStG auch bei einer vGA?
| In einem im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss hat der BFH klargestellt, dass Gewinne einer unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH aus der Veräußerung ausländischer Beteiligungen nicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG, sondern nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG zu ermitteln sind. Dabei hat er auch zu der Frage Stellung genommen, ob auf eine in einem solchen Veräußerungsgewinn enthaltene vGA auch der § 8b Abs. 2 KStG anzuwenden ist. Die Problematik hat erhebliche Bedeutung, da für Veräußerungsgewinne ausländischer Beteiligungen die Neuregelungen der Unternehmenssteuerreform bereits ab 1.1.2001 gelten (BFH 6.7.2000, I B 34/00, Abruf-Nr. 001124). |
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