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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Werbungskostenabzug auch bei Fremdsprachenkurs im EU-Ausland zulässig

    | Die steuerliche Berücksichtigung vonAufwendungen für einen Sprachkurs kann nicht mit derBegründung versagt werden, dass der Sprachkurs in einem anderenMitgliedsstaat der Europäischen Union stattgefunden hat BFH13.6.02, VI R 168/00, DStR 02, 1711. Abruf-Nr. 021310 |