01.05.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Nichtanwendungserlass zu Beteiligungen an irischen „IFSC-Kapitalgesellschaften“
| Das BMF hat die bisher nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH zur steuerlichen Behandlung der Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer niedrig besteuerten Kapitalanlagegesellschaft in Irland (so genannte „IFSC-Gesellschaft“ in den Dublin Docks) mit Schreiben vom 19.3.01 für nicht anwendbar erklärt (BMF IV B4 -S 1300 -65/01, IStR 01, 228). Der BFH hatte mit den Urteilen vom 19.1.00 (u.a. BFH/NV 00, 824) entschieden, dass die Beteiligung an einer IFSC-Gesellschaft nicht allein deshalb einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO darstelle, weil Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft abgewickelt werden. Die für diesen Sachverhalt einschlägigen Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. des AStG seien insofern abschließend. Der BFH stellte darüber hinaus fest, dass die Schachtelbefreiung für Dividenden nach dem DBA Irland nur für Ausschüttungen von Gesellschaften in Betracht komme, die den Voraussetzungen einer irischen „company limited by shares“ entsprechen und schloss sich damit der bereits im BMFSchreiben vom 30.7.99 (BStBl I, 698) geäußerten Verwaltungsauffassung an. |
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