04.08.2010 | DBA Frankreich
Abziehbarkeit von Vermietungsverlusten für eine Auslandsimmobilie
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Negative Vermietungseinkünfte einer in Frankreich belegenen Immobilie unterliegen nach dem DBA-Frankreich der Besteuerung in Frankreich. Dies verstößt nicht gegen EU-Recht, da die Verluste in Frankreich berücksichtigt werden können (FG Rheinland-Pfalz 5.5.10, 5 K 2408/08, Abruf-Nr. 102181). |
Sachverhalt
Der Kläger erzielte negative Einkünfte aus der Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich. Diesen Verlust wollte er bei der Einkommensbesteuerung im Inland einkommensmindernd berücksichtigt wissen (§ 2a EStG). FA und BFH versagten die Verlustverrechnung im Inland: Denn Art. 3 Abs. 4 DBA-Frankreich sieht vor, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus unbeweglichem Vermögen nur in dem Staat besteuert werden können, in dem dieses Vermögen belegen ist.
Anmerkungen
Die steuerliche Berücksichtigung von Auslandsverlusten im Inland führt immer wieder zu Streitfragen, egal ob es um
- den Abzug des Verlustes ausländischer Tochtergesellschaften geht (FG Rheinland-Pfalz 17.3.10, 1 K 2406/07),
- die Verrechnung von Auslandsverlusten aus selbstständiger Tätigkeit (BFH 24.2.10, IX R 57/09) oder aber - wie im Streitfall -,
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