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  • 05.07.2010 | DBA-Schweiz

    Besteuerung von Abfindungen

    von RA StB Tim Lühn, FAStR, Lingen/Ems

    Das BMF (25.3.10, IV B 2 - S 1301 - CHE/07/10015, Abruf-Nr. 101948) hat ein neues Schreiben zum abkommensrechtlichen Besteuerungsrecht von Abfindungszahlungen nach Art. 18 DBA Schweiz veröffentlicht. Hierdurch wurde die bestehende Verständigungsvereinbarung (13.10.92, IV C 6 - S 1301 Schz - 101/92) ergänzt und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Demnach wird dem Wohnsitzstaat eines Arbeitnehmers, der eine Abfindung von seinem ehemaligen Arbeitgeber aus einem anderen Vertragsstaat als dem Wohnsitzstaat (d.h. aus seinem ehemaligen Tätigkeitsstaat) erhält, das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht für die Abfindungszahlung zugewiesen, wenn die Abfindungszahlung in diesem ehemaligen Tätigkeitsstaat nicht besteuert werden kann. Diese Ergänzung gilt nur für Abfindungen, die aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden und soweit der Arbeitnehmer aus seinem ehemaligen Tätigkeitsstaat wegzieht.

     

    Anmerkungen

    Diese Ansicht wurde in der jüngsten Vergangenheit mehrfach in ständiger Rechtsprechung des BFH abgelehnt (vgl. Lühn, PIStB 08, 233; PIStB 10, 8). Nach Ansicht des BFH weicht die Ansicht des BMF von dem abkommensrechtlichen Grundsatz des Art. 15 OECD-MA und den ihm entsprechenden Regelungen der DBA Schweiz, Belgien und den Niederlanden ab, weil das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht für Abfindungszahlungen, die dem Übergang in eine neue Tätigkeit dienen und aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, allein dem abkommensrechtlichen Ansässigkeitsstaat im Zeitpunkt der Abfindungszahlungen zugewiesen ist.  

     

    Die vom BMF geschlossenen Verständigungsvereinbarungen bedürfen daher zu ihrer innerstaatlichen Verbindlichkeit nach Ansicht des BFH eines innerstaatlichen Zustimmungsgesetzes wie das jeweilige DBA selbst. Mangels eines solchen innerstaatlichen Zustimmungsgesetzes vermögen diese Verständigungsvereinbarungen daher keine innerstaatlichen Rechtsfolgen auszulösen und sind damit für den Steuerpflichtigen und die Finanzgerichte unverbindlich.  

     

    Praxishinweis

    Auch für die jetzt vom BMF veröffentlichte Ergänzung des DBA Schweiz hinsichtlich Arbeitnehmer-Abfindungen wurde bisher noch kein innerstaatliches Zustimmungsgesetz erlassen. Mit dem JStG 2010 soll mit einem neuen Abs. 2 in § 2 AO eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen geschaffen werden (siehe Lühn, PIStB 10, 8) wodurch Verständigungsvereinbarungen innerstaatliche Wirksamkeit erlangen können sollen. Bis dahin sollte sich der Steuerpflichtige auf die jüngsten BFH-Entscheidungen berufen, um sich gegen das FA bei der Anwendung dieses neuen BMF-Schreibens durch die Finanzbehörden zur Wehr zu setzen.