08.09.2010 | DBA-Spanien
Besteuerungsrecht für den Veräußerungsgewinn einer spanischen Immobilie
Das Besteuerungsrecht für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus der Veräußerung einer in Spanien gelegenen Eigentumswohnung ist nach dem DBA-Spanien zu beurteilen und steht danach allein Spanien zu (FG Münster 23.6.10, 12 K 2029/07 E, Abruf-Nr. 102682).
Streitig war, ob der Gewinn aus der Veräußerung von in Spanien gelegenem Grundbesitz im Inland steuerlich zu erfassen war. Nach Auffassung des FA lag ein privates Veräußerungsgeschäft i.S. von § 23 Abs. 1 S. 3 EStG vor, aus dem der Gewinn gemäß § 22 Nr. 2 EStG als sonstige Einkünfte zu erfassen sei. Das FG entschied jedoch, dass durch das DBA-Spanien das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik ausgeschlossen wird. Gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien werden Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens i.S. des Art. 6 Abs. 2 DBA-Spanien in dem Vertragsstaat besteuert, in dem dieses Vermögen liegt.