01.06.2005 | Der praktische Fall
Den Wegzug ins Ausland gezielt als Gestaltungsinstrument einsetzen
Vermögende Personen erwägen häufig dann einen Wegzug ins Ausland, wenn sie vor der Veräußerung einer wertvollen Unternehmensbeteiligung stehen. Dieser lässt sich je nach Situation als interessantes Gestaltungsinstrument zu einer Optimierung der Gesamtsteuerbelastung einsetzen. Insbesondere dann, wenn es die private Lebenssituation des Veräußerers zulässt und die Anteilsveräußerungen die Realisierung des unternehmerischen Lebenswerks darstellen, kann ein vielleicht ohnehin schon ins Auge gefasster Wegzug gezielt im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen gestaltet werden. Der nachfolgende Praxisfall soll am Beispiel der bei deutschen Wegzüglern beliebten Nachbarstaaten Österreich und Schweiz typische Gestaltungsüberlegungen und Problemfelder darstellen.
1. Sachverhalt
Herr A (58 Jahre alt) lebt zusammen mit seiner Frau in München. Er hat drei volljährige Kinder, die bereits im Berufsleben stehen und schon eigene Familien gegründet haben. Das Vermögen des A besteht neben verschiedenen Kapitalanlagen in Aktien und anderen Wertpapieren aus einer 100-prozentigen Beteiligung an einer deutschen GmbH mit Sitz in Martinsried bei München sowie einem 15-prozentigen Anteil an einer niederländischen BV mit Sitz in Amsterdam. Beide Gesellschaften befassen sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten aus dem Bereich der Medizintechnik. Während A mit der deutschen GmbH den deutschen Markt bedient, erstreckt sich die Tätigkeit der BV auf die Niederlande sowie eine Reihe weiterer EU-Staaten.
Von einem strategischen Investor liegt ihm nunmehr ein unverbindlicher Letter of Intent (LOI) vor. Danach würde er bei einer Veräußerung seiner Anteile für die GmbH einen Veräußerungspreis von 500.000 EUR, für seine Beteiligung an der niederländischen BV einen Preis von 3 Mio. EUR erzielen. Da A jeweils Gründungsgesellschafter war, sind seine Anschaffungskosten für die beiden Beteiligungen zu vernachlässigen. Von seinem Steuerberater hat er die Auskunft erhalten, dass der Wert der GmbH-Anteile nach dem Stuttgarter Verfahren rund 450.000 EUR betrage.
Da A sich seit längerem schon mit dem Gedanken trägt, seinen Lebensabend in der Schweiz oder in Österreich zu verbringen, fragt er seinen Berater, ob die anstehende Anteilsveräußerung nun „der richtige Zeitpunkt“ dafür sei. Herr A möchte auch wissen, ob er nach einem Wegzug zumindest noch einen „Zweitwohnsitz“ in Deutschland beibehalten könne oder ob er fortan bei Verwandtschaftsbesuchen in Deutschland „aus dem Koffer“ leben müsse, wenn er seinen Wegzugsplan verwirkliche.
2. Vorüberlegungen
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