· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Die Ausgestaltung des liechtensteinischen Eigenkapital-Zinsabzugs
von Mag. Thomas Hosp, LL.M. (International Tax Law) und Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M., beide Kanzlei Mag. Thomas Hosp, Schaan
| Ein zentrales Ziel der Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechts zum 1.1.11 war u.a. die Entscheidungsneutralität des neuen Steuergesetzes (SteG). Hierunter fällt insbesondere auch der Aspekt der Finanzierungsneutralität. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat dazu einen Eigenkapital-Zinsabzug eingeführt. Dadurch soll es nicht nur zu einer Stärkung der Eigenkapitalquote der Unternehmen kommen, sondern der Eigenkapital-Zinsabzug führt auch zu einer Senkung des effektiven Steuersatzes. Der folgende Musterfall verdeutlicht die Ausgestaltung und Funktionsweise in Liechtenstein. |
1. Ausgangssachverhalt
Lisa Müller, erfolgreiche Unternehmerin und wohnhaft in München, überlegt ein Produktionsunternehmen in Schaan (Liechtenstein) zu erwerben. Für die Ermittlung des angemessenen Kaufpreises interessiert sie u.a. der voraussichtliche Nachsteuergewinn des Unternehmens. Im Rahmen der Recherchen zur Besteuerung einer liechtensteinischen Familienstiftung (s. Hosp, Langer, PIStB 11, 232) hatte sie von dem Eigenkapital-Zinsabzug gehört und gesehen, dass dieser einen starken Einfluss auf die effektive Steuerlast hat.
Frau Müller möchte nun gerne von ihrem steuerlichen Berater wissen, wie der Eigenkapital-Zinsabzug konkret ermittelt wird. Für diesen Zweck gibt sie ihm die folgenden Informationen zu dem liechtensteinischen Produktionsunternehmen bekannt und bittet ihn exemplarisch den Eigenkapital-Zinsabzug dieses Unternehmens für das Jahr 2011 zu ermitteln.
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