01.10.2005 | Der praktische Fall
Internationales Steuerrecht in Oberbayern
Die folgenden Musterfälle zum Internationalen Steuerrecht beschäftigen sich mit Kapitalertragsteuerabzugspflichten bei Dividendenzahlungen in das Ausland, mit der Erhebung von LSt in Mitarbeiter-Entsendungsfällen und dem Umfang der beschränkten Steuerpflicht bei inländischen Messetätigkeiten eines ausländischen Unternehmens.
1. Sachverhalt
Zwar gilt Steuerberater Seppl Durstig bei seiner oberbayerischen Klientel als ausgesprochener Steuerfuchs, in internationalen Steuerfragen ist er aber wenig beschlagen. Als er sich plötzlich bei seinen Mandanten mit drei grenzüberschreitenden Fallgestaltungen konfrontiert sieht, bittet er um Rat bezüglich der deutschen Steuerkonsequenzen.
2. Durstigs erster Fall
Seppl Durstigs langjähriges Mandat, die Alpensee GmbH, wurde vor zwei Jahren zu 75 v.H. von Gesellschaftern aus dem Ausland übernommen. Jetzt stehen Dividendenzahlungen an die drei neuen Gesellschafter an, die jeweils zu 25 v.H. beteiligt sind. Seppl Durstig fragt nach, zu welchem Prozentsatz die Alpensee GmbH gegebenfalls KapESt einbehalten muss bei Dividendenzahlungen an
- Kurt Feelgood von den Niederländischen Antillen,
- George Stockfish aus Atlanta/USA,
- die Kapitalgesellschaft „Grashopper Inc.“ aus New York/USA, wenn auch alle erforderlichen Bescheinigungen für die Ausschüttung voliegen.
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