06.03.2008 | Der praktische Fall
So finden Steuermanager im Konzern bei Verrechnungspreisfragen die richtigen Wege
Die Kalkulation fremdvergleichskonformer Verrechnungspreise wird immer mühsamer. Dabei muss sich jedes international ausgerichtete Unternehmen darauf einstellen, dass die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung jederzeit in das Rampenlicht einer Betriebsprüfung rücken kann. Fast alle Staaten befürchten steuerlich motivierte oder sich zumindest steuerlich auswirkende Gewinnverlagerungen und reagieren darauf mit verschärfter Gesetzgebung und eingehenden Betriebsprüfungen. Maßgebliche Aufgabe des Steuermanagements in diesem Umfeld muss es sein, einerseits das internationale Steuergefälle mit sinnvollen Allokationen oder Reallokationen von Funktionen, Chancen und Risiken zu nutzen, gleichzeitig aber eine akzeptable Wahrscheinlichkeit der steuerlichen Anerkennung der Ergebnisaufteilung anzustreben. Der Beitrag fasst anhand von vier Beispielsfällen einige Grundprinzipien für die Verrechnung konzerninterner Warenlieferungen und Leistungen zusammen.
1. Ausgangssachverhalt
Der US-Möbelhersteller „Wood Factory Inc.“ mit Konzernzentrale in Denver, Colorado hält neben anderen Beteiligungen alle Anteile an der deutschen „Möbel GmbH“. Zwischen den beiden Konzerngesellschaften findet ein reger Leistungsaustausch statt.
Der US-Steuerdirektor der „Wood Factory Inc.“ ist besorgt darüber, ob die konzerninterne Leistungsabrechnung auf eine Art und Weise geschieht, welche die Finanzverwaltungen der betroffenen Länder akzeptieren. Im Hinblick auf die Einschätzung des deutschen Steuerrisikos erbittet er kurze Auskünfte zu vier Verrechnungspreisfragen.
2. Abrechnung von Konzerndienstleistungen
2.1 Fragestellung
Im Konzern-Headquarter in Denver gibt es eine zentrale Marketing-Abteilung sowie das Corporate Development Team:
- Kann die „Wood Factory Inc.“ die „Möbel GmbH“ mit angemessenen Aufwendungen für weltweites Marketing (wie Fernsehwerbung oder Bandenwerbung bei der Fußball WM) belasten?
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