01.09.2005 | Der praktische Fall
Steuervergleich Inlands- vs. Auslandsinvestition
In den letzten Jahren haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für In- und Auslandsinvestitionen nachhaltig verändert. Der heutige Musterfall zum Internationalen Steuerrecht zeigt einen Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen Investitionen, die am Steuerstandort Deutschland oder im Ausland (Beispielsfall: Ungarn) getätigt werden.
1. Sachverhalt
Der Freiburger Ex-Fahrradprofi Jan Bremse hat sich auf den Bau von Leichtmetallfahrrädern spezialisiert. Um Haftungsrisiken aus materialbedingten Fahrradunfällen aus dem Wege zu gehen, wickelt er sein Geschäft über die „Bergziege GmbH“ ab, deren Alleingesellschafter er auch ist. Als eine Bestellung eintrifft, 2000 Fahrräder an Verleihgeschäfte rund um den Plattensee zu liefern, überlegt sich Jan Bremse, ob er diesen lukrativen Großauftrag über die „Bergziege GmbH“ abwickeln soll oder eigens dafür eine neue Tochterkapitalgesellschaft der „Bergziege GmbH“ in Ungarn gründen soll. Bei einer ersten Grobkalkulation gleichen sich sonstige Kostenpositionen (wie z.B. niedrigere Arbeitskosten in Ungarn, aber zusätzliche einmalige und laufende Kosten durch die neue Gesellschaft) weitgehend aus, sodass die Steuerbelastung zum ausschlaggebenden Faktor wird. Jan Bremse hat folgende Frage:
Wie viel Gewinn nach Steuern verbleibt der „Bergziege GmbH“
- bei Abwicklung des Geschäfts in Deutschland, sodass die „Bergziege GmbH“ den geschätzten Auftragsgewinn von 100.000 EUR erzielt?
- bei Gewinnerzielung von 100.000 EUR in einer ungarischen Tochtergesellschaft mit nachfolgender Ausschüttung an die „Bergziege GmbH“?
Der Körperschaftsteuersatz in Ungarn beträgt 16 v.H., die ungarische Dividenden-Kapitalertragsteuer 20 v.H. Bei der Errechnung des Nachsteuergewinns der „Bergziege GmbH“ sollen alle deutschen Steuern berücksichtigt werden, wobei ein Gewerbesteuersatz von 16 v.H. zu unterstellen ist. Welche Alternative sollte Jan Bremse wählen?
2. Lösung
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