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  • 01.10.2006 | Der praktische Fall

    Zur steueroptimalen Vergabe von Eigen- oder Fremdkapital ins Ausland

    von StB Prof. Dr. Dieter Endres, Frankfurt a.M.

    Die mangelnde Finanzierungsneutralität der Besteuerung stellt den Steuerplaner immer wieder vor die Frage der optimalen Ausgestaltung von Finanzierungsströmen. In diesem Musterfall muss sich ein deutscher Investor entscheiden, ob er seiner Auslandsgesellschaft das Geld besser in Form von Eigenkapital überlässt oder aber mit ihr einen verzinslichen Darlehensvertrag abschließt. Da sowohl Eigen- wie Fremdkapital weitgehend identische ökonomische Funktionen erfüllen, kommt hinsichtlich der Wahl der Mittelbereitstellung der steuerlichen Betrachtung oft ausschlaggebende Bedeutung zu.  

    1. Sachverhalt

    Anita Zock aus Mannheim plant einen beträchtlichen Teil ihres Barvermögens in einer US-Kapitalgesellschaft anzulegen. Die Gründung einer Gesellschaft in Las Vegas, Nevada, erscheint ihr – auch wegen der damit einhergehenden Geschäftsreisen – besonders attraktiv. Die Investitionssumme beträgt 2 Mio. EUR und verspricht in den Anfangsjahren einen Gewinn vor Steuern und Zinsen von 100.000 EUR. Bei den Diskussionen mit ihrem Steuerberater ergeben sich drei Fragen:  

     

    1.Wie hoch ist (bei Vollausschüttung) ihr jährlicher Nettoertrag in Deutschland, falls Anita Zock den gesamten Investitionsbedarf von 2 Mio. EUR in Form von Eigenkapital aufbringt?

     

    Annahmen: Der US-Körperschaftsteuersatz beträgt 35 v.H.; der Bundesstaat Nevada erhebt keine Staatssteuer; die erforderlichen Bescheinigungen zur Inanspruchnahme des DBA liegen vor und der deutsche Einkommensteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von Anita Zock beträgt 40 v.H.

     

    2.Alternativ könnte Anita Zock der US-Kapitalgesellschaft den vollen Investitionsbetrag von 2 Mio. EUR als festverzinsliches Darlehen zur Verfügung stellen. Der Zinssatz beträgt 5 v.H. Auf welchen Betrag beläuft sich ihr Nettoeinkommen dann bei dieser Form der Mittelvergabe?

     

    3.Wie erfolgt nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung die Besteuerung der 100.000 EUR Zinsbezüge bei Anita Zock, sofern nach der US-Gesetzgebung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung nur 80.000 EUR (statt der gezahlten 100.000 EUR) Zinsen bei der US-Gesellschaft zum Abzug zugelassen werden?