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  • · Nachricht · Dividendenbesteuerung ausländischer Aktionäre

    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.11, C-284/09

    | Das Bundeskabinett hat am 31.10.12 die Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestags einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.11 in der Rechtssache C-284/09 beschlossen. Das Gesetz enthält die zur Anpassung an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 20.10.11 in der Rechtssache C-284/09 (Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland) erforderlichen Änderungen. Der vom EuGH beanstandete unionsrechtswidrige Zustand wird, auch mit Wirkung für die Vergangenheit, beseitigt. Die betroffenen Körperschaften können unter den vorgegebenen Voraussetzungen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragssteuer verlangen (BMF, Pressemitteilung vom 31.10.12). |

     

    Hintergrund | Die inländische Kapitalertragsteuer wird bei einem inländischen Dividendenempfänger unter Inanspruchnahme des körperschaftsteuerlichen Beteiligungsprivileg nach § 8b Abs. 1 KStG vollständig auf dessen Körperschaftsteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Bei einem ausländischen Empfänger wirkt die ggf. durch DBA bzw. § 44a Abs. 9 EStG reduzierte Kapitalertragsteuerbelastung dagegen grundsätzlich abgeltend (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG).

     

    In der Praxis bedeutet dies, dass beschränkt steuerpflichtige EU-/EWR-Kapitalgesellschaften einen Anspruch auf vollständige Erstattung der einbehaltenen und noch nicht aufgrund von DBA bzw. der Regelung des § 44a Abs. 9 EStG erstatteten Kapitalertragsteuer haben. Für die Regelung künftiger Fälle gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. Hier wird eine Lösung im Vermittlungsausschuss erwartet.

    Quelle: ID 36620150