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  • 15.03.2010 | Einkommensteuer

    Doppelte Haushaltsführung bei Auslandseinsatz

    Ein Soldat hatte auf die Berücksichtigung von Unterkunftskosten als Werbungskosten geklagt, weil er während der Zeit seiner Stationierung im Ausland die Miete und die Mietnebenkosten für seine heimatliche Wohnung habe weiterzahlen müssen. Das FG Berlin-Brandenburg (4.12.09, 9 K 9161/07, Abruf-Nr. 100756) sah dies anders: Kosten einer doppelten Haushaltsführung könnten nur geltend gemacht werden, wenn sie am Beschäftigungsort entstehen. Am Beschäftigungsort seien aber wegen der Unterbringung durch den Dienstherrn keine Kosten entstanden.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 60 | ID 134284