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  • 30.11.2023 · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung im Ausland

    60 qm-Regelung zur Typisierung der Unterkunftskosten gilt nicht

    | Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist die pauschale 60 qm-Regelung zur Ermittlung der notwendigen Unterkunftskosten laut BFH nicht anwendbar. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig, also objektiv erforderlich sind (BFH 9.8.23, VI R 20/21, DStR 23, 2481). Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung (BMF 5.11.20, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006, BStBl I 20, 1228, Rz. 112). |