08.12.2010 | Einkommensteuer
Due Diligence Kosten sind Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung
Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen (FG Köln 6.10.10, 13 K 4188/07, Abruf-Nr. 103826).
Die Klägerin, eine deutsche AG, behandelte Beratungskosten von ca. 350.000 EUR, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden sind, als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Das FA beurteilte die Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten. Das FG stimmte dem zu und wies die Klage ab. Es folgte dabei der Rechtsprechung des BFH. Danach sind Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren, wenn sie nach einem grundsätzlich gefassten Erwerbsentschluss entstehen. Zum Zeitpunkt der Erteilung eines Due Diligence Auftrags ist regelmäßig davon auszugehen, dass bereits eine grundsätzliche Erwerbsentscheidung gefallen ist. Die Annahme, ein Zielunternehmen eröffne einem Interessenten einen derartig weitgehenden Zugriff auf die Unternehmensinterna, ohne dass die Geheimhaltung und ein gemeinsames Ziel wie ein Kauf oder eine Verschmelzung vereinbart worden seien, hält der Senat für lebensfremd. Die Revision wurde allerdings zugelassen.