· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Fünf neue Betriebsprüfungsfälle mit internationalem Bezug
von StB Marc Oppermann, Düsseldorf
| Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben sich auch auf Betriebsprüfungen, die typischerweise wesentlich von einem persönlichen Austausch geprägt sind, ausgewirkt. Gleichwohl werden Prüfungen in Zeiten von Corona so gut wie möglich durchgeführt. Nachfolgend werden fünf weitere typische internationale Betriebsprüfungsfälle aus Sicht der Finanzverwaltung sowie der Beraterschaft näher beleuchtet (zu den ersten fünf Fällen s. Oppermann, PIStB 22, 78 ), um kritische Aspekte und mögliche Stellschrauben herauszustellen. Für die hilfreichen Anregungen einiger Betriebsprüfer möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. |
1. Behandlung von Due-Diligence-Kosten bei geglückten oder gescheiterten Share Deals
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Die M-Gruppe wollte ihren Marktanteil durch Akquisitionen steigern. Daher wurde eine Unternehmensberatung im Jahr 2016 beauftragt, ein strategisches Konzept zu erarbeiten. Hieraufhin wurden zwei mögliche Akquisitionsziele identifiziert. Nach erfolgreichen Sondierungsgesprächen schloss die T-GmbH mit den Gesellschaftern der zwei unabhängigen Targets jeweils einen sog. Letter of Intent (LoI), in denen strikte Vertraulichkeit mit einem Zeit- und Step-Plan für die beiderseitige Entscheidungsfindung festgehalten wird. Anschließend beauftragte die T-GmbH Spezialisten zur Durchführung zweier Due-Diligence-Prüfungen. |
Schlussendlich werden nur mit Blick auf das Target 1 konkrete Kaufverhandlungen geführt und erfolgreich im Jahr 2017 abgeschlossen. Auf den Grundbesitz des Targets 1 fällt bei der T-GmbH Grunderwerbsteuer in Höhe von 1 Mio. EUR nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG an, die ‒ wie auch von der Betriebsprüfung akzeptiert ‒ zutreffend aufwandswirksam auf Ebene der T-GmbH verbucht wird. |
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