01.01.2004 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Auftrittsleistungen ausländischer Künstler: Ermäßigter Steuersatz gilt auch für Solisten
| Erst kürzlich hatte der EuGH - und diesem folgend auch das BMF - die Steuerfreiheit für künstlerische Auftrittsleistungen auch auf Solisten ausgedehnt (vgl. PIStB 03, 280). Vor dem EuGH war jedoch noch ein Verfahren zur Frage anhängig, ob die deutsche Rechtslage, den ermäßigten Steuersatz insofern nur den Musikensembles, aber nicht den Einzelkünstlern zuzugestehen, mit dem EG-Recht vereinbar sei. Mit Urteil vom 23.10.03 hat der EuGH entschieden, dass Deutschland mit dieser Differenzierung gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen habe (C-109/02, Abruf-Nr. 032588). Demzufolge können nun auch Solisten ihre Auftrittsleistungen mit 7 Prozent besteuern, was bei ausländischen Künstlern entsprechende Auswirkungen für den deutschen Vertragspartner hat. |
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