01.08.2003 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Der Fall „Gerritse“: EuGH äußert sich zur Diskriminierung ausländischer Künstler
| Der EuGH hat auf Grund eines Vorlagebeschlusses des FG Berlin (EFG 01, 978, vgl. PIStB 01, 227) in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass die von ausländischen Künstlern und Sportlern erhobene Abzugsteuer von den Bruttobeträgen nicht EU-konform sei, da inländische Personen ihre Steuer von den Nettobezügen zu entrichten hätten. Darin sei in der Regel eine Diskriminierung zu sehen. Dies gelte allerdings nicht, wenn der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent den Steuersatz unterschreitet, der sich ergäbe, wenn die Grundtabelle auf die Nettoeinkünfte zuzüglich des Grundfreibetrages angewendet wird (EuGH 12.6.03, IStR 03, 458). |
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