01.02.2000 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Verweigerung des Splittingtarifs verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht
| Ein verheirateter Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und einen bestimmten Prozentsatz der gemeinsamen Einkünfte in Deutschland erzielt, hat nicht automatisch Anspruch auf die nach deutschem Recht vorgesehene Steuervergünstigung des Splittings. |
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