01.07.2002 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg
Keine zeitanteilige Steuerpflicht des Weihnachtsgeldes eines Grenzgängers
| Zieht ein in der Schweiz tätigerGrenzgänger im Laufe eines Jahres hier zum 1.10.94 vonDeutschland nach Frankreich um, so ist nur der bis zum Zeitpunkt desUmzugs zugeflossene Teil des Jahresarbeitslohnes in Deutschlandsteuerpflichtig. Das im November ausgezahlte Weihnachtsgeld 13.Monatsgehalt unterliegt weder ganz noch zeitanteilig der deutschenEinkommensteuer FG Baden-Württemberg 25.10.01, 14 K 21/97, EFG02, 125; rkr.. |
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