01.10.2002 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg
Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht bei Grenzpendlern
| Ein Grenzpendler, der mit einem Teil seinerEinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschlandsteuerpflichtig ist, hat keinen Anspruch auf Veranlagung alsunbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn die der ausländischenhier: französischen Besteuerung unterliegenden Einkünfteerheblich sind. Das ist der Fall, wenn diese Einkünfte mehr als 10Prozent oder mehr als 12.000 DM bzw. 24.000 DM bei Zusammenveranlagungnach § 1a EStG betragen FG Baden-Württemberg, 6.12.01, 3 K36/01, EFG 02, 664, NZB unter BFH I B 18/02. |
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