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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · FG Berlin

    Steuerabzug für Künstler und Sportler: Ist die Abgeltungswirkung EU-konform?

    | Das FG Berlin hat dem EuGH eine interessante Frage zum Steuerabzugsverfahren nach § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 sowie Nr. 2 EStG in der Fassung von 1996 vorgelegt. Die Ausgangslage: Ein niederländischer Staatsangehöriger erzielte in Deutschland steuerpflichtige Nettoeinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Kalenderjahr in Höhe von rund 5.000 DM. Die Frage: Verstößt es gegen Art. 52 EGV a.F. (= Art. 43 EGV n.F.), dass dieser Steuerpflichtige einem Steuerabzug in Höhe von 25 v.H. der Bruttoeinnahmen von rund 6.000 DM zuzüglich Solidaritätszuschlag unterliegt und er keine Möglichkeit hat, die durch den Schuldner der Honorarzahlung geleisteten Abgaben im Wege eines Erstattungsantrages oder eines Antrags auf Steuerveranlagung ganz oder teilweise zurückzuerlangen (Beschluss vom 28.5.01, 9 K 9312/99, n.v.)? |